RÜCKBLICK auf EU-Tätigkeit in den letzten Wochen

Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2011, 05:46

Der europäische Dachverband, FECIF, ist seit Beginn der Konsultationen zur neuen EU Vermittlerrichtlinie, zur MiFID-2 und zur Kleinanlegerprodukte Richtlinie eingebunden.

Heiße Eisen dabei sind u.a. das viel diskutierte Provisionsverbot, die Offenlegung der Kosten gegenüber Kunden sowie die Gleichstellung aller Vertriebswege, also auch der angestellten Berater von Banken und Versicherungen.

Auf vielfältigen Wunsch haben wir für unsere Mitglieder eine kurze Zusammenfassung erstellt. Und unter „Dokumente“ finden Sie die Positionen der Europäischen Vermittler zu den drei Richtlinien: Versicherungsvermittler, MiFID, PRIPs.

Das Wichtigste in Kürze:

A) Versicherungsvermittlerrichtlinie:

  • Die EU Kommission wird angehalten, vor allem das Service für Kunden in den Mittelpunkt zu stellen, anstatt sich in einer populistischen Debatte über Provisionen zu verlieren.
  • FECIF tritt dafür ein, den Begriff „Versicherungsberatung“ eindeutig in der Richtlinie zu definieren.
  • Alle Vertriebswege sollen die gleichen Vorschriften haben.
  • FECIF schlägt ein europäisches Vermittlerregister und eine EU Business Card vor, um endlich das grenzüberschreitende Tätigwerden zu erleichtern.
  • Es ist Aufgabe und Verantwortung des Produktgebers, alle Risiken seines Tarifs in den Unterlagen darzustellen.
  • Versicherungs-PRIPs (FLV) sollen – mit Verweis auf MiFID Bestimmungen – in der Vermittlerrichtlinie direkt geregelt werden, damit bestehende Vermittler nicht aus dem Markt gedrängt werden.

B) MiFID:

  • Im Vordergrund soll die legale Sicherheit der Produktinformationen stehen; hier sind die Anbieter in die Pflicht zu nehmen. Vermittler und Kunden müssen sich auf deren Unterlagen verlassen können.
  • FECIF warnt die EU Kommission eindringlich vor noch mehr Bürokratie beim Verkaufsabschluss. Schon jetzt sind Kunden zunehmend abgeschreckt durch eine Vielzahl an Kleingedrucktem.
  • Ein laufender Service für (Klein)Anleger ist nur möglich, wenn Vermittler Inducements (Bestandsprovisionen) bekommen können.

C) Kleinanleger / PRIPs:

  • FECIF tritt dafür ein, dass die EU Kommission festlegt, was ein PRIPs ist. Keinesfalls soll es – wieder mal – zu 27 unterschiedlichen Interpretationen innerhalb der EU kommen.
  • UCITS Verkaufsrichtlinien sollten nicht in die PRIPs-Initiative integriert werden.
  • Die Key Investor Information (KID) ist zu begrüßen, um Kunden die Entscheidung zu erleichtern. Sie zu produzieren soll die Verantwortung des Anbieters, nicht des Vermittlers sein.