Editorial März 2012

Veröffentlicht am Mittwoch, 29. Februar 2012, 19:21

Weitere Regulierung der Finanzdienstleistungs- und Versicherungsvermittlungsbranche als „Allheilmittel“

Der Bereich der Finanzdienstleistung und Versicherungsvermittlung ist in Europa und somit in Österreich stark reglementiert. Ist dies noch nicht ausreichend? Offenbar nein, denn es stehen weitere Richtlinien und deren Umsetzungen an.

Worum geht es bei der Erbringung unserer Dienstleistungen?

  • Es geht um Vertrauen – Vertrauen ist Beständigkeit, Reputation, ethische Selbstverpflichtung die man ernst nehmen kann.
  • Und es geht um wirtschaftlichen Erfolg aufgrund von Reputation und Legitimation.

Die Ethik bei der Erbringung unserer Dienstleistungen muss auf die Selbstverpflichtung abzielen. Sie kann nicht noch einmal auf externe Stimuli, wie Belohnung oder Bestrafung, aufgebaut werden. Es muss ein ethisches Selbstverständnis der Branche geben. Es darf nicht allein die Steuerung durch Rechtsnormen im Vordergrund stehen.

Wer die Chance einer Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer gering einschätzt, wird zur Bewältigung der aufgeworfenen Konflikte nur auf Rechtsnormen zurückgreifen wollen. Entsprechende Vorschläge übersehen allerdings vielfach die gravierenden Steuerungsgrenzen des Rechts.

Gerade aus diesem Grunde ist es notwendig, Recht durch eine ethische Selbstverpflichtung zu ergänzen.

So trugen etwa schon die „Regeln des ehrbaren Kaufmanns“, Standeskodizes oder ähnliche Orientierungshilfen zum ordnungsgemäßen Ablauf des Wirtschaftslebens bei.

AFPA bekennt sich zur ethischen Selbstverpflichtung bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen und der Versicherungsvermittlung von unabhängigen Beratern.

Thomas Schnöll, MAS
Mitglied des Vorstandes