Besuche bei BEUC, EBF und EFAMA
Erster Besuch galt der BEUC,
das ist die Dachorganisation der Europäischen Konsumentenschützer. Eine Abordnung von FECIF besuchte sie gemeinsam mit Johannes Muschik.
BEUC ist der Ansicht, dass Provisionen automatisch zu Interessenskonflikten führen. Weil Berater dazu verleitet werden, ungeeignete Finanzprodukte zu verkaufen. Beim persönlichen Gespräch kristallisierte sich heraus, dass die unterschiedlichen Arten von Finanz- und Versicherungsberatung (Adviser, Broker, Tied-Agent, etc.) wenig bis gar nicht bekannt waren.
FECIF und BEUC vereinbarten daher einen regelmäßigen Dialog, um Hintergrund-Informationen über den Beratermarkt in Europa auszutauschen.
Eine Offenlegung der Beratercourtagen ist nur im Wege der Gesamtkosten, z.B. in Prozent der LV-Prämie rechnerisch und wettbewerbsneutral möglich. Dabei kam sofort die BEUC-Reaktion (!), dass dann mehr als eine Prämie gilt, je nach Vertriebsweg. Das konnten wir bestätigen.
Johannes Muschik wies darauf hin, dass es in Österreich mit dem Maklergesetz schon ein solides Regelwerk gibt, das zum Schutz der Konsumenten beiträgt. Die englische Übersetzung für BEUC wurde veranlasst.
Beim 2. Termin, jenem mit der European Banking Federation, EBF,
äußerten deren Vertreter die Ansicht, dass es früher oder später in jedem Fall zu einem Provisionsverbot kommen dürfte. Die von den europäischen Sozialdemokraten aktuell initiierte Änderung der MiFID-2 sieht man lediglich als Verlängerung der Galgenfrist. Zwar will man weiterhin für das Beibehalten von Provisionen eintreten. Gleichzeitig beginnt EBF bereits Überlegungen, wie mittelfristig die Beratungsindustrie in Europa neu gestaltet werden kann.
Und last, but not least der Termin bei EFAMA,
der EU Dachverband der Investmentfondsgesellschaften. Hier beurteilt man die ECCON-Entscheidung als „politisches Säbelrasseln“ der Sozialdemokraten mit den Grünen, um nach der Abstimmung im Trilog mit der Kommission und den Fachministern im Gegenzug für Zugeständnisse sehr wohl für den Honorarzwang zu stimmen. Selbst wenn das EU Parlament am 23.10.2012 die MiFID-2 beschließen sollte, würde der vorliegende Text nicht automatisch zum EU Gesetz! Die endgültige Richtlinie erarbeitet eine Troika aus EU Parlament, EU Kommission und EU Ministerrat hinter verschlossenen Türen.
In allen Gesprächen traten FECIF und AFPA dafür ein, die Regulierung nicht über das Geld, sondern durch die Rechtsstellung des Beraters und die Offenlegung der Art und Weise der Vergütung zu erreichen. Das, zusammen mit einer Offenlegung aller Kosten (nicht isolierter Provisionen) führt nämlich zu echter Transparenz und vollem Konsumentenschutz. Für die Sachversicherung ist eine Offenlegung von keinem Wert. Der Aufbau neuen Vertrauens beim Kunden braucht Qualität und Ruhe, nicht in immer kürzeren Abständen immer wieder neue Regeln.