Editorial Mai 2013
Denn der Kunde kann in den seltensten Fällen auf den ersten Blick erkennen, mit wem er es im Rahmen eines Beratungsgespräches überhaupt zu tun hat und welche Dienstleistungen sein Gegenüber anbieten darf und welche nicht.
Während es bei Ärzten eine ganz klare Abgrenzung zwischen den einzelnen Fach- und Spezialgebieten gibt, ist diese Abgrenzung der gewerberechtlichen Befugnisse der verschiedenen Untergruppen der Finanzdienstleister und Versicherungsmakler für den Laien nicht nachvollziehbar.
Sieht man in das Gewerberegister finden sich dort mehr als 25 Gewerbescheine, die zu Finanzgeschäften bzw. deren Vermittlung im kleineren oder größeren Umfang berechtigen. So finden sich allein in der Kategorie „gewerbliche Vermögensberatung“ zwölf Untergruppen. Das ist keinem Kunden zumutbar.
Eine längst überfällige Reform dieses Wildwuchses würde nicht nur der gesamten Branche zugute kommen, sondern auch dazu beitragen, das Profil des „Vermögensberaters“ bzw. des „Versicherungsmaklers“ nach außen hin zu schärfen.
Und egal, wie die europaweite Diskussion um Provisions- oder Honorarberatung ausgeht, als Branche müssen wir den Umfang und Wert unserer Dienstleistung gegenüber unseren Kunden und gegenüber der breiten Öffentlichkeit klar definieren können. Nur wenn wir das schaffen, werden unsere Kunden früher oder später bereit sein, unsere Service-Leistungen auch adäquat zu entlohnen. Wenn wir es nicht schaffen, könnte das mittelfristig wohl das Aus für unsere Branche bedeuten.
Hermann Stöckl
AFPA Vorstand