EBA, die Europäische Bankenaufsicht legte das Arbeitsprogramm 2014 vor. EBA’s Aufgabe ist es, ein „wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten“. Übergeordnete Ziele sind „Wahrung der Finanzstabilität in der EU“ und „Schutz des ordnungsgemäßen Funktionierens des Bankensektors“.
EBA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), dem drei Aufsichtsbehörden angehören: die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und EBA selbst. Außerdem gehören noch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und die nationalen Aufsichtsbehörden zum ESFS.
Die EBA ist unabhängig, jedoch gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission rechenschaftspflichtig.
AFPA Mitglieder können die beiden Arbeitsprogramm-Dokumente hier herunterladen und nachlesen:
Eine kurze Beurteilung durch unser Fecif Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen: