AFPA-Teilnahme an Konsultationen

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Juli 2014, 15:12

AFPA und Fecif nehmen an mehreren Konsultationen teil, was auch Fecif-Obmann David CHARLET zum Thema seines aktuellen Editorial gemacht hat (zum Lesen hier klicken…)
und zu folgender Feststellung motivierte:
„Never before, and perhaps never in our future, will we be so endangered. We are struggling for the survival of our enterprises, jobs and for the right to advise, in the right manner, the maximum number of consumers and savers. We have never before had so many battles of such an importance.“

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Konsultationen:

  • ESMA Konsultation zu MiFID-2

Nach der Teilnahme am offenen Hearing in Paris von 7. bis 9. Juli erstellt das FECIF Rechtsbüro gerade die Stellungnahme zur Implementierung der neuen Richtlinie. ESMA, die EU Wertpapieraufsicht vertritt in vielen Fällen eine Auslegung, die über die vom EU Parlament beschlossenen Bestimmungen hinausgeht. Finanzindustrie und Vermittler lehnen unisono eine zu rigide Umsetzung ab. Verhandelt wird nun u.a. über die Themenbereiche Vergütung von Vermittlern, Compliance und Beschwerdemanagement, Telefonaufzeichnungen, Produktüberwachung und Interessenskonflikte.

Weitere Konsultationen: FECIF vertritt Vermittler und Berater

  • Legal Entity Identifier (Akronym: LEI; deutsch: Rechtsträger-Kennung): LEI ist eine global eindeutige Kennung für Rechtsträger im Finanzmarkt, die 2012 eingeführt wurde. Teilnehmer am Finanzmarkt wie z.B. Banken, Broker, Fonds, Wertpapier- und Rohstoff-Händler verwenden eine LEI. Auch die LEIs ihrer Counterparts müssen Marktteilnehmer kennen, und im regulatorischen Meldewesen nutzen. Die Verwendung der LEI ist unter anderem im Meldewesen unter Dodd–Frank und EMIR Pflicht. EIOPA arbeitet an Guidelines zur Verwendung von LEI, von denen auch Versicherungsvermittler betroffen sein werden.
  • Colleges of Supervisors: EIOPA arbeitet an Guidelines, um die Zusammenarbeit verschiedener Behörden untereinander zu intensivieren und zu verbessern. Damit soll vor allem der grenzüberschreitende Verkauf von Versicherungen erleichtert und angekurbelt werden.
  • Steuerprobleme beim grenzüberschreitenden Erwerb von Finanzdienstleistungen: Die EU Kommission untersucht Hürden für Konsumenten, die im Ausland arbeiten und dort sparen oder sich vor Ort versichern möchten. In der Praxis kommen sie dabei oft mit dem Steuersystem ihres Heimatlandes und dem ihres Wohnsitzlandes in Konflikt. Einige Mitgliedsstaaten haben bereits Regeln dazu erlassen. Bis heute existiert aber keine gemeinsame Linie aller EU Länder.