Geldwäsche, keine Frage der Ehre
Europa bläst zur Jagd auf Steuersünder und verfolgt intransparente Geldtransfers. Der Kampf gegen Abgabenumgehung und Geldwäsche gewinnt nochmals an Fahrt, weil die Finanzindustrie medienwirksam die Aufmerksamkeit von Politik und Behörden auf sich gezogen hatte. Auch Österreichs Versicherungs- und Wertpapierbranche ist betroffen.
Wir als Marktteilnehmer sind zur Verhinderung „illegaler Finanztransaktionen“ verpflichtet. Hierbei stehen wir sowohl unter der Kontrolle der Behörden als auch in der Haftung gegenüber unseren Kunden.
Als Unternehmensleiter und Berater kann man für Fehler in den Bereichen Datenschutz, Compliance, Geldwäsche oder Prävention in die Pflicht genommen werden. Dabei sind wir als Vermittler und Berater einem starken Wandel mit verschärften Anforderungen ausgesetzt.
Trotz strenger Bestimmungen ist vielen Unternehmen oft nicht bewusst, was bereits unter Geldwäsche fällt und welche Regeln und Dokumentationsvorschriften einzuhalten sind. Dass es sich hier um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigt der Strafrahmen. Die Nichtbeachtung von Bestimmungen kann mit hohen Verwaltungsstrafen bis hin zu mehreren Wochen Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
Als Interessensverband ist es daher unser Anliegen, einen kompakten Überblick über die vorstandsrelevanten Anforderungen zu bieten. Denn gerade für sensible Themen mit vielen Fallstricken gilt: Wer gut informiert ist und über eine passende Geschäftsorganisation verfügt, vermeidet im Ernstfall eine Haftung.
Die beste Möglichkeit, das eigene Knowhow zu aktualisieren und mit Experten zu diskutieren ist der AFPA Praxisdialog am 15. Oktober 2015, der im Zeichen der Geldwäsche Gesetzgebung und ihrer Umsetzung im Betrieb steht.
Alle Details über Programm, Referenten und Diskutanten finden Sie hier…
Wir freuen uns wieder auf Ihr reges Interesse!
DI Klaus Schönfelder
Stv. Vorsitzender des Vorstandes
Alle Editorials anzeigen