LV-Info-Pflichten ab 1. 1. 2016
Vor Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit müssen potentielle LV-Kunden alle erforderlichen Informationen erhalten, um sich für ein bedarfsgerechtes Produkt entscheiden zu können. Vermittler/Berater müssen dazu vollständige, richtige und verständliche Informationen übergeben, schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) vor.
AssCompact: Infopflichten LV
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