Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Februar 2016, 12:05
Was sich schon Ende des Vorjahres abgezeichnet hatte – Verlängerung der Umsetzungsfrist, u.a. auch weil die Werpapieraufsichtsbehörde ESMA dafür eintrat – hat sich heute bewahrheitet.
Die Europäische Kommission hat ebenfalls vorgeschlagen, die Frist zur Umsetzung der MiFID 2 Richtlinie bis zum 3. Jänner 2018 zu erstrecken. Diesem Vorschlag müssen nun auch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen.
Hintergrund-Informationen dazu vom Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier:
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