EIOPA Konsultation zu Versicherungs-Informations-Dokumenten, kurz „IPID“

Veröffentlicht am Sonntag, 21. August 2016, 14:08

Zentrale Frage der Konsultation:
Wie sollen die Informationsunterlagen für Sachversicherungen gestaltet werden?

IPID steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

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