ESMA Follow-up Bericht zu Best Execution unter MiFID 2

Veröffentlicht am Sonntag, 22. Januar 2017, 10:56

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, hat einen Folge-Bericht zur Anwendung des Best execution vorgelegt und kommt zum Schluss, dass die Aufsichtsbehörden diesem Punkt nun eine größere Aufmerksamkeit widmen.

Best Execution, also die „Verpflichtung zur besten Ausführung“ ergibt sich aus Artikel 21 der MiFID-2. D.h. Wertpapierfirmen müssen Aufträge zu den für ihre Kunden günstigsten Konditionen ausführen. Das dient zum Schutze der Kunden.

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