Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2017, 06:56

EIOPA, die EU-Versicherungsaufsicht hat zeitgerecht ihren finalen Entwurf für ein Produktinformationsblatt zu Nicht-Versicherungsanlageprodukten veröffentlicht.

In der Fachsprache heißt dieses Dokument IPID, das steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

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