weitere Durchführungsverordnungen zur Mifid

Veröffentlicht am Freitag, 30. Juni 2017, 19:05

Die EU-Kommission hat drei weitere Durchführungsverordnungen zur Mifid-2-Richtlinie veröffentlicht:

  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1005 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Format und Zeitpunkt der Mitteilungen und die Veröffentlichung der Aussetzung und Beseitigung von Finanzinstrumenten gemäß der Mifid-Richtlinie veröffentlicht.
  • Delegierte Verordnung (EU) 2017/1018 zur Ergänzung der Mifid-Richtlinie im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Normen, die die (von Wertpapierfirmen, Marktbetreiber, Kreditinstitute) zu meldenden Informationen angeben.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2017/1093 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf das Format der Lageberichte von Wertpapierfirmen und Marktteilnehmern.

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