Seit 1. Jänner bringt die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie 2 arbeitsaufwändige Prüfpflichten: Die Klärung bezüglich PEPs und Mittelherkunft. Für beide Aufgaben gibt es technische Lösungen. Zum AFPA Preis.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Mit 1.1.2017 wurde in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in Österreich das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz erlassen. Dem Gesetz unterliegen u.a. Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und KAGs bzw. AIFM. Andere, der Gewerbeordnung unterliegende Personen (z.B. Versicherungsmakler) sind über die ähnlich ausgestalteten Regelungen der GeWO ebenso den Bestimmungen der 4. Geldwäscherichtlinie unterworfen. Das Gesetz enthält zwei für die Praxis in der täglichen Umsetzung sehr ressourcenaufwändige und komplexe Ausweitungen von Prüfpflichten: