Grenzüberschreitende Kontrolle von Versicherungsvertrieb

Veröffentlicht am Dienstag, 30. Oktober 2018, 20:46

EIOPA, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, veröffentlichte vorige Woche eine Entscheidung (sowie Anhänge) über die Zusammenarbeit der zuständigen nationalen Behörden (NCAs, Abkürzung für national competent authorities) bei der Überwachung der grenzüberschreitenden Versicherungsvertriebstätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern. Eine kurze Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.

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