ESMA fragt nach Auswirkungen von Offenlegung unter MiFID-2

Veröffentlicht am Dienstag, 30. Juli 2019, 15:17

Die Europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat heute dazu aufgerufen „Beweismittel“ zu bestimmten Themen des Anlegerschutzes einzubringen, die im EG-Mandat an die ESMA beeinhaltet sind. Etwa die Frage, wie sich Offenlegungspflichten hinsichtlich Anreizen, Kosten und Gebühren nach MiFID-2 in der Praxis auswirken. Die Frist für Stellungnahmen endet am 6. September 2019.
Eine Analyse und das Konsultations-Papier finden Sie unten anbei. 

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