ESMA zu Berichten für Investmentfonds in Corona-Zeiten

Veröffentlicht am Freitag, 01. Mai 2020, 19:03

Die Europäische Wertpapieraufsicht, ESMA, gab eine öffentliche Erklärung an die Fondsmanager hinsichtlich ihrer Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Jahres- und Halbjahresberichten ab. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Erklärung finden Sie unten anbei.

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