Klarstellung zu Best-Execution-Berichten unter MiFID-2

Veröffentlicht am Dienstag, 05. Mai 2020, 15:24

Die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA), gab eine öffentliche Erklärung ab, um Fragen zur Veröffentlichung der nach RTS 27 und 28 der MiFID-2 Richtlinie erforderlichen Best-Execution-Berichte durch Ausführungsorte und Unternehmen in Zeiten der COVID-19-Pandemie klarzustellen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Dokument finden Sie unten anbei.

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