Neue Annahmekriterien für nachhaltige Investitionen

Veröffentlicht am Samstag, 27. Juni 2020, 17:53

Das Europäische Parlament hat neue Rechtsvorschriften für nachhaltige Investitionen verabschiedet. Die neue Verordnung legt sechs Umweltziele fest und ermöglicht die Einstufung der Wirtschaftstätigkeit als umweltverträglich, wenn sie zu mindestens einem der Ziele beiträgt, ohne die anderen wesentlich zu schädigen. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Gesetzesdokument finden Sie unten anbei.

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