Die Europäische Bankenaufsicht und die Europäische Wertpapieraufsicht haben eine Konsultation zu ihren gemeinsamen Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen eingeleitet. Diese Überprüfung spiegelt die Änderungen wider, die durch die fünfte Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und die Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) in Bezug auf die Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans eingeführt wurden. Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente unten anbei.