17.2. Webinar: Was VOR dem 10.3. zu erledigen ist

Veröffentlicht am Dienstag, 09. Februar 2021, 15:19

Am Mi. 17. Februar informiert Lotse Mag. Kevin Windisch in seinem Nachhaltigkeits-Webinar zum Thema
„Neue Transparenzpflichten durch die EU-Offenlegungsverordnung: Was VOR dem 10.3. und 30.6. zu erledigen ist“.
Nachhaltigkeit ist einer der großen Schwerpunkte, den die EU und EU Aufsichtsbehörden für 2021 setzen. Denn die Europäische Union setzt zum Erreichen ihrer Klimaziele auch auf das Investitionskapital 
von Investoren und Sparern. Ein umfangreiches neues Regelwerk tritt schrittweise in Kraft, mit weitreichenden Auswirkungen für Vermögensverwalter, Finanz- und Versicherungsberater. 
Im heurigen Jahr gibt es 2 Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen: 10. März und 30. Juni. Bis dahin müssen Sie die neuen Informationspflichten erfüllen und Ihre Webseiten angepasst haben, wenn Sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln. 

Ganz vereinfacht gesagt, geht es darum, die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber den Kunden offenzulegen und über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten zu informieren. Und auf Ihrer Webseite müssen Sie darüber informieren, welche Strategien Sie hinsichtlich dieser Risken gewählt haben. Welche internen Maßnahmen haben Sie schon getroffen? Auch die Vergütungspolitik ist hier einzubeziehen. Haben Sie die vorvertraglichen Informationen angepasst?

Bedenken Sie: Die FMA hat ein eigenes Computerprogramm, das die Webseiten gezielt nach Informationen durchsucht und von Künstlicher Intelligenz analysieren lässt. Die Einhaltung von solch formellen Vorgaben ist also ganz leicht überprüfbar.

Im Webinar am 17. Februar zwischen 8:30 – 9:15 Uhr werden wir uns anschauen, was die EU-Offenlegungsverordnung von Ihnen verlangt und welche Schritte Sie setzen sollten, um diese zu erfüllen.

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