Konsultation zu Angemessenheit und Execution only unter MiFID-2

Veröffentlicht am Donnerstag, 18. Februar 2021, 21:07

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde – und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) leitete eine Konsultation zu Leitlinien für die Anwendung bestimmter Aspekte der Angemessenheit und der Execution-Only-Anforderungen gemäß MiFID-2 ein. Die Frist für die Einreichung von Kommentaren endet am 29. April 2021. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Unterlagen zur Konsultation finden Sie unten anbei.

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