Webinar: Was bis Sommer erledigt werden muss: IFD und IFR treten in Kraft!

Veröffentlicht am Freitag, 26. Februar 2021, 23:16

Am 10. März präsentiert Dr. Georges Leser im Webinar zum Thema „IFD/IFR: Was bis zum Sommer erledigt sein muss„.

Im Juni läuft die 18-monatige Übergangsfrist ab. Dr. Leser gibt eine Übersicht über die Änderungen durch IFD/IFR und die Klassifizierung der Wertpapierfirmen, aktuelle Eigenkapitalvorschriften, Einstufung der WPF in Klasse 2 und 3, Kapitalanforderungen für Klasse 2 und 3. sowie Meldepflichten und Sanktionen. 

Wertpapierfirmen sind bereits nach den bisherigen Regelungen der CRD IV/CRR verpflichtet ausreichend Eigenkapital zu halten. Nunmehr werden diese Regelungen angepasst und werden die Eigenkapitalanforderungen künftig anhand spezieller Formeln berechnet. Die bisherige Möglichkeit einer alternativen Berufshaftpflichtversicherung entfällt. Es müssen daher künftig alle Wertpapierfirmen diese Regelungen erfüllen. Angesichts der Strafsanktionen der MiFID von bis zu EUR 5 Millionen bzw. 10% des Gesamtnettoumsatzes ist eine entsprechend sorgfältige Umsetzung dringend zu empfehlen. Georges Leser wird im Webinar auf die wesentlichsten Punkte eingehen und Fragen der Teilnehmer beantworten. 

Wann? 10.3. von 8:30 bis 9:15 Uhr.
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