Die für Wettbewerbsfähigkeit zuständigen Minister im EU Rat haben sich heute auf ein Verhandlungsmandat (allgemeine Ausrichtung) für die Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge geeinigt. Die neue Richtlinie aktualisiert die derzeitige EU-Gesetzgebung (die Richtlinie von 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher), um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen im Fernabsatz zu schaffen und gleichzeitig das Niveau des Verbraucherschutzes zu erhöhen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.