ESMA: Änderungen bei Transparenzberechnungen

Veröffentlicht am Samstag, 03. Juni 2023, 17:38

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht informierte die Beteiligten, dass die geänderten RTS 1 und RTS 2 im Rahmen der MiFIR ab dem 5. Juni 2023 gelten werden. Einige der Änderungen werden sich auf die Transparenzberechnungen für Eigenkapital-, eigenkapitalähnliche und Nicht-Eigenkapitalinstrumente auswirken. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

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