Heute wurde im Amtsblatt der EU die delegierte Verordnung (EU) 2023/2486 der Europäischen Kommission (Umwelt) zur Ergänzung der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 202/852 über die technischen Prüfkriterien veröffentlicht, anhand derer festgestellt werden kann, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag u.a. zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und zur Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung leistet, ohne dabei ein anderes Umweltziel erheblich zu beeinträchtigen.
Eine Analye durch das Fecif-Rechtsbüro und den Text finden Sie unten anbei.