Festlegungen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel

Veröffentlicht am Samstag, 17. Februar 2024, 09:19

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Amtsblatt der EU wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2024/456 der Kommission zur Festlegung der technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Basiseigenmittel für die Berichterstattung über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.

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