Wir berichten, dass heute die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1289 der Kommission zur Festlegung der technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Basiseigenmittel für die Berichterstattung mit Stichtagen vom 31. März 2024 bis zum 29. Juni 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) betreffend der Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den beschlossenen Text finden Sie unten anbei.