Solvency-2: VO für Berichterstattung vom Dez. 24 – März 25

Veröffentlicht am Dienstag, 11. Februar 2025, 18:19

Kürzlich wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/216 der Kommission zur Festlegung der technischen Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Basiseigenmittel für die Berichterstattung mit Stichtagen vom 31. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 gemäß der Solvabilität II-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.

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