Editorial Oktober 2015
Hauptmotiv für den Kauf von Versicherungsanlageprodukten ist die langfristige Vorsorge, etwa für einen gesicherten Lebensabend. Je weniger Zinsen die Polizze abwirft, desto geringer sind auch die Auszahlungen, die der Konsument am Ende der Laufzeit erwarten kann. Um bei stetig sinkenden Zinsen dennoch zu einer ausreichenden Auszahlung zu kommen müssten während der Laufzeit immer höhere Beiträge entrichtet werden. Hier geht eine Schere für Anleger in Kapitallebensversicherungen auf weil viele die stetig steigenden Sparprämien für die eigene Vorsorge nicht (mehr) aufbringen können.
Als Versicherungsmakler haben wir meines Erachtens die Pflicht, unsere Kunden ehrlich und offen über diese Situation und die Chancen und Risiken von Lebensversicherungen zu informieren. Dazu gehört auch Alternativen vorzuschlagen, etwa Fondsgebundene Lebensversicherungen. Diese bieten aufgrund des höheren Risikos auch die Chance auf mehr Ertrag. Das Problem dabei ist:
Bis heute haben wir Versicherungsmakler keine ausreichende Rechtssicherheit, wenn wir alternative Sparformen, etwa Fondgebundene Lebensversicherungen verkaufen. Dabei haben wir in den vergangenen Jahren die Erfahrung gemacht, dass für Kunden gerade ein Mix aus verschiedenen Vorsorgeprodukten besonders vorteilhaft ist.
Mit der neuen Insurance Distribution Directive, IDD wurde auch unter tatkräftiger Mitwirkung der AFPA ein europäischer Rahmen für den Verkauf aller Versicherungsanlageprodukte entwickelt. Nun sind der Vertrieb aber auch Produktanbieter, Politik und Konsumentenschützer gefordert, diesen in die nationale Rechtsordnung umzusetzen. Es sollten rasch Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine umfassende Beratung der heimischen Bevölkerung über Vorsorgeprodukte ermöglichen.
Karl Sallaberger,
AFPA Head of Insurance Brokers