AFPA beteiligt sich an Konsultationen

Veröffentlicht am Samstag, 29. Juni 2013, 15:05

Immer häufiger liest man, dass eine der zahlreichen EU-Aufsichtsbehörden eine Leitlinie herausgegeben hat. So bestimmt etwa eine „guideline“ der EIOPA (der Europäischen Versicherungsaufsicht) wie Versicherungsvermittler Beschwerdefälle zu behandeln haben. Da diese guidelines von den nationalen Aufsichtsbehörden 1:1 durch gewunken werden und nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, ist es ganz wichtig im Vorfeld an den […]

Immer häufiger liest man, dass eine der zahlreichen EU-Aufsichtsbehörden eine Leitlinie herausgegeben hat. So bestimmt etwa eine „guideline“ der EIOPA (der Europäischen Versicherungsaufsicht) wie Versicherungsvermittler Beschwerdefälle zu behandeln haben. Da diese guidelines von den nationalen Aufsichtsbehörden 1:1 durch gewunken werden und nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, ist es ganz wichtig im Vorfeld an den Konsultationen teilzunehmen.

Aktuell erarbeitete AFPA ein Konsultations-Papier zur EIOPA guideline „Beschwerdefälle“, da diese sich große Versicherungshäuser als Vorbild genommen hatte. Derartige Regelungen wären für die österreichischen Vermittler, die  üblicherweise Klein-Unternehmen sind, schwer umzusetzen.
Hier wollen wir gegensteuern.

Das bereits fertig gestellte Konsultationspapier zum Thema Finanz-Aufsichtssystem haben wir Ende Juni via Fecif eingebracht. Hier die entspechenden Unterlagen: