AFPA in intensivem Dialog mit EIOPA

Veröffentlicht am Donnerstag, 24. Juli 2014, 12:12

Versicherungsmakler und –agenten dürfen für den Verkauf von Lebensversicherungen weiterhin Provisionen entgegen nehmen, sofern ihnen das die Mitgliedsstaaten nicht untersagen. Das scheidende EU Parlament hatte unter dem Titel „IMD 1.5“ s.g. PRIIPs, Packaged Retail Insurance Investment Products in die Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen (MiFID-2) integriert. Im Auftrag der EU Kommission untersucht nun die EU Versicherungsaufsicht in […]

Versicherungsmakler und –agenten dürfen für den Verkauf von Lebensversicherungen weiterhin Provisionen entgegen nehmen, sofern ihnen das die Mitgliedsstaaten nicht untersagen. Das scheidende EU Parlament hatte unter dem Titel „IMD 1.5“ s.g. PRIIPs, Packaged Retail Insurance Investment Products in die Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen (MiFID-2) integriert.

Im Auftrag der EU Kommission untersucht nun die EU Versicherungsaufsicht in Frankfurt (EIOPA), wie Interessenskonflikte bei der Vermittlung von PRIIPs geregelt werden können, OBWOHL Provisionen weiterhin erlaubt sind. Man entschloss sich, die Marktteilnehmer zu befragen. AFPA / FECIF waren zum Dialog am 11. Juli in Frankfurt eingeladen. Vorab konnten AFPA Mitglieder Argumente übermitteln.

(v.l.n.r.) Juan-Manuel Viver (Better Finance, Konsumentenschützer), Guillaume Bérard (Belgische Finanzaufsicht), Dr. Ludwig Pfleger (Österreichische Finanzmarktaufsicht), Johannes Muschik (AFPA/FECIF), William Vidonja (Europäischer Versicherungsverband)

Das Wichtigste in Kürze:

EIOPA will u.a. organisatorische Maßnahmen für Versicherungsmakler und –agenten und Versicherungsunternehmen ausarbeiten, um Interessenskonflikte zu identifizieren, zu vermeiden, zu managen oder offenzulegen. Solche Organisationsmaßnahmen wären beispielsweise die Trennung von Funktionen im Unternehmen, eigene Mitarbeiter für Compliance oder Beschwerdemanagement. Johannes Muschik wies in diesem Zusammenhang darauf hin,

  • dass MiFID nicht 1:1 auf Versicherungsvermittler anwendbar ist;
  • dass MiFID-2 in den Artikeln 23 und 24 umfangreiche Vorgaben für die Vermeidung von Interessenskonflikten enthält (Offenlegung der Stellung zum Emittenten, Offenlegung der Gesamtkosten, Deklaration ob „unabhängig“ oder „eingeschränkt“ beraten wird, etc.)
  • dass Klein- und Mittelbetriebe durch noch mehr bürokratische Vorschriften über Gebühr belastet würden: Besser bereits vorhandene Regeln auf Versicherungsmakler und –agenten anpassen anstatt zusätzlich neue zu erfinden!

Eine Zusammenfassung der Diskussion finden Sie in diesem Beitrag (hier klicken) von unserem Fecif-Rechtsbüro. 
Teilnehmer waren auch Vertreter der Versicherungsmakler und der Vermögensberater in der Wirtschaftskammer.
Sowie Repräsentanten des österreichischen Versicherungsverbandes.

Die AFPA Argumente zur Diskussion finden Sie hier:

Die Stellungnahme zur EIOPA Konsultation wurde inzwischen über FECIF eingebracht.