Das tun wir gerade in Brüssel!

Veröffentlicht am Montag, 18. August 2014, 07:44

Keine Sommerpause gab und gibt es heuer für Europas Finanzaufseher und die Branchenvertreter der Versicherungsvermittler und Finanzberater, AFPA bzw. FECIF. Seit Wochen bereiten zahlreiche Hearings und Konsultationen den Weg zur Anwendung neuer Richtlinien und Verordnungen. Das Wichtigste in Kürze: Versicherungsvermittler dürfen für den Verkauf von Lebensversicherungen weiterhin Provisionen entgegen nehmen, sofern ihnen das die EU […]

Keine Sommerpause gab und gibt es heuer für Europas Finanzaufseher und die Branchenvertreter der Versicherungsvermittler und Finanzberater, AFPA bzw. FECIF.

Seit Wochen bereiten zahlreiche Hearings und Konsultationen den Weg zur Anwendung neuer Richtlinien und Verordnungen. Das Wichtigste in Kürze:

Versicherungsvermittler dürfen für den Verkauf von Lebensversicherungen weiterhin Provisionen entgegen nehmen, sofern ihnen das die EU Mitgliedsstaaten nicht untersagen. Das scheidende Europaparlament hatte dies unter dem Titel «IMD 1.5» beschlossen. Es wurden s.g. PRIIPs, Packaged Retail Insurance Investment Products in die Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen (MiFID-2) integriert. Als PRIIPs gelten künftig auch Fondgebundene Lebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen. Die Position der AFPA zur Vergütung von Versicherungsvermittlern finden Sie hier …

Im Auftrag der EU Kommission untersucht nun die europäische Versicherungsaufsicht in Frankfurt, EIOPA, wie Interessenkonflikte bei der Vermittlung von PRIIPs geregelt werden können. Überlegt werden auch organisatorische Maßnahmen analog jenen in der MiFID. Solche wären beispielsweise die Trennung von Funktionen im Unternehmen oder eigene Mitarbeiter für Compliance. AFPA/FECIF weisen EIOPA darauf hin, dass MiFID nicht 1:1 auf Versicherungsvermittler anwendbar ist. Zumeist handelt es sich bei Maklern und Agenten um Klein- und Mittelbetriebe, die durch noch mehr bürokratische Vorschriften über Gebühr belastet würden. Daher sollten besser vorhandene Regeln angepasst anstatt zusätzlich neue erfunden werden!

Parallel konsultiert ESMA, die EU Wertpapieraufsicht in Paris die Marktteilnehmer über die konkrete Anwendung der MiFID-2. Man will schärfere Restriktionen bei Provisionen durchsetzen, als vom EU Parlament beschlossen wurden. AFPA/FECIF treten entschieden gegen so eine überschießende Interpretation von EU Richtlinien ein. ESMA wird daran erinnert, dass man kein Mandat hat, zusätzliche Rechtsakte zu erfinden. Vielmehr soll die Behörde Marktteilnehmern helfen, eine für ihre Praxis anwendbare Umsetzung zu sichern.

Erneut wiesen AFPA und FECIF die EU Kommission und Europas Aufsichtsbehörden auf die hohe Beratungsqualität durch Versicherungsmakler und -agenten hin. Typische Gründe für Kundenbeschwerden sind zu wenig Information, zu geringes Finanzwissen und geringe Kenntnisse über die Details des gekauften Produktes. Probleme durch schlechte oder falsche Beratung treten hingegen gerade mal in einem von 2.000 Geschäftsfällen auf. (Quelle: AFPA Marktstudie 2012/13 – Fakten daraus können Sie hier nachlesen…)