Editorial November 2015
Wie intensiv wurde die erste Versicherungsvermittler-Richtlinie vor ihrer Einführung diskutiert und wie rasch und vorbildlich diese mit Jänner 2005 von unseren Kollegen umgesetzt. Gleiches gilt für MiFID I bzw. WAG 2007. Dokumentationspflichten, Informationspflichten, Aufklärungspflichten, Angemessenheitsprüfung, Eignungstest, Regelung zur Vermeidung von Interessenskonflikten kennen unsere Kollegen der Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen seit dem WAG 2007 und arbeiten mit diesen auch in den letzten Jahren – zugegeben mit mehr Aufwand – durchaus erfolgreich.
Vor der Übernahme dieser Regelungen im Bereich der entsprechenden Versicherungsprodukte mit der IDD (IMD2) muss sich demnach auch der Versicherungsvermittler nicht fürchten, wie das Beispiel aus dem Wertpapierbereich zeigt.
Vielmehr ist dies im Interesse aller Marktteilnehmer, der Industrie, der Vermittlerbranche und des Kunden.
Thomas Schnöll, MAS
Mitglied des Vorstandes