VAG: Infopflichten in LV ab 1. Jänner 2016

Veröffentlicht am Mittwoch, 23. Dezember 2015, 11:17

Ab 1. 1. 2016 tritt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) in Kraft, mit dem die FMA regelt, welche „notwendigen“ Informationen Kunden erhalten müssen, um sich für ein bedarfsgerechtes LV-Produkt entscheiden zu können. Und zwar vor und während der gesamten Vertragslaufzeit. 

Ab 1. 1. 2016 tritt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) in Kraft, mit dem die FMA regelt, welche „notwendigen“ Informationen Kunden erhalten müssen, um sich für ein bedarfsgerechtes LV-Produkt entscheiden zu können. Und zwar vor und während der gesamten Vertragslaufzeit.