LV-Info-Pflichten ab 1. 1. 2016

Veröffentlicht am Samstag, 26. Dezember 2015, 11:17

Vor Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit müssen potentielle LV-Kunden alle erforderlichen Informationen erhalten, um sich für ein bedarfsgerechtes Produkt entscheiden zu können. Vermittler/Berater müssen dazu vollständige, richtige und verständliche Informationen übergeben, schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) vor.

Vor Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit müssen potentielle LV-Kunden alle erforderlichen Informationen erhalten, um sich für ein bedarfsgerechtes Produkt entscheiden zu können. Vermittler/Berater müssen dazu vollständige, richtige und verständliche Informationen übergeben, schreibt das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) vor.