Erster delegierter Rechtsakt zu MiFID 2 „Schutz Kundengelder“

Veröffentlicht am Montag, 11. April 2016, 21:52

Vorige Woche wurde von der EU-Kommission der Entwurf zum ersten delegierten Rechtsakt zu MiFID 2 vorgelegt. Diese delegierten Rechtsakte erfüllen eine Richtlinie mit Leben, weil sie technische Details festlegen und damit vorgeben, wie z.B. Interessenskonflikte in der Praxis zu handhaben sein werden.

Zur Entstehungsgeschichte:
Die Kommission hat die Europäische Wertpapierbehörde ESMA damit betraut, fachliche Empfehlungen für delegierte Rechtsakte zu MiFID II und MiFIR abzugeben. Am 22. Mai 2014 veröffentlichte ESMA eine Konsultation, zu der 330 Antworten eingingen. Am 19. Dezember 2014 gab die ESMA ihre fachliche Empfehlung ab. Darauf basiert der nun vorliegende Entwurf der EU Kommission.

Konkret heißt das Dokument „C(2016) 2031 final“ und handelt vom Thema „Schutz Kundengelder, Produkt-Überwachungspflichten, Gebühren, Provisionen und (nicht) monetären Vorteilen“.

Inhalte des vorliegenden delegierten Rechtsaktes:

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