Delegierte VO zu „vollständige Aufstellung aller Informationen“

Veröffentlicht am Montag, 04. September 2017, 22:21

Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung von Mifid-2 eine delegierte Verordnung zum Thema „vollständige Aufstellung von Informationen“ veröffentlicht, die von potentiellen Erwerbern in die Mitteilung eines geplanten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufgenommen werden soll. Diese Verordnung ist noch nicht in Kraft, sondern wurde an das EU-Parlament und den EU-Rat zwecks Änderungen bzw. Beschluss gesandt. Leider liegt der Text bis dato nur auf Englisch vor:

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