Konsultation zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit bei institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern

Veröffentlicht am Donnerstag, 23. November 2017, 22:02

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zu den Aufgaben von institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern im Hinblick auf Nachhaltigkeit eingeleitet. Man möchte klären, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren bei Finanzentscheidungen berücksichtigt werden könnten, um privates Kapital effizienter in grüne und nachhaltige Investitionen zu verteilen, anstatt nur kurzfristige finanzielle Erträge anzustreben.

Frist für die Stellungnahme ist der 22. Januar 2018.
Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Dokument finden Sie unten anbei.

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