EBA zu Offenlegung bei Online-Käufen

Veröffentlicht am Sonntag, 10. November 2019, 22:32

EBA, die Europäischen Bankenaufsicht, veröffentlichte eine Stellungnahme die sich an die EU-Kommission richtet. Inhalt sind Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die Offenlegungspflichten im EU-Recht auch für die zunehmende Nutzung digitaler Marketing-/Vertriebskanäle für Finanzdienstleistungen gelten und die sich daraus ergebenden Probleme, die möglicherweise die Verbraucher betreffen, berücksichtigt werde. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Stellungnahme finden Sie unten anbei.

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