Corona: Aufzeichnen von Anrufen unter MiFID-2

Veröffentlicht am Samstag, 21. März 2020, 23:39
ESMA, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde veröffentlicht eine öffentliche Erklärung, um Fragen bezüglich der Anwendung der MiFID-2-Anforderungen bezüglich der Aufzeichnung von Telefongesprächen durch Unternehmen – auch trotz Corona – zu klären.

In der Erklärung erinnert die ESMA die Unternehmen an die MiFID-2-Anforderungen in diesem Bereich. Die ESMA erkennt auch an, dass angesichts der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten außergewöhnlichen Umstände einige Szenarien auftreten können, in denen trotz der von der Firma ergriffenen Maßnahmen die Aufzeichnung relevanter Gespräche, die von MiFID-2 gefordert werden, möglicherweise nicht praktikabel ist.

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