AFPA Stellungnahme zur FMA Konsultation
Die EU-Taxonomie-Verordnung wird europaweit definieren, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sich „nachhaltig“ nennen und damit in einem als nachhaltig beworbenen Finanzprodukt stecken dürfen. Diese Klassifizierung wird für alle Finanzprodukte, also auch Lebensversicherungen gelten. Wenden Anbieter sie nicht an, müssen sie das in einem Hinweis angeben.
Als nachhaltig gilt etwa, wer einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen der Umwelt zu schaden (donoharmPrinzip). Emittenten und Vertriebe haben neue Pflichten einzuhalten.
Doch noch ist einiges unklar: Was versteht man genau unter Nachhaltigkeit? Welcher Kriterienkatalog, welche Rechtsgrundlage gelten, mit welchen Auswirkungen auf die Beratung ist zu rechnen? Was mache ich mit alten, nicht nachhaltigen Investments, zu denen ich Kunden früher geraten habe?
AFPA hat sich an der FMA-Konsultation beteiligt: