EU-Rat: Schlussfolgerungen zum neuen Aktionsplan für die Kapitalmarktunion

Veröffentlicht am Dienstag, 08. Dezember 2020, 19:05

Am 3. Dezember genehmigte der Rat eine Reihe von Schlussfolgerungen zum neuen Aktionsplan der Kommission zur Kapitalmarktunion (CMU), der am 24. September 2020 veröffentlicht wurde. Die CMU ist ein langfristiges politisches Projekt, das darauf abzielt, einen EU-Binnenmarkt für Kapital zu schaffen. Ziel ist es, Investitionen und Ersparnisse in allen Mitgliedstaaten zum Nutzen von Bürgern, Unternehmen und Investoren fließen zu lassen. Der Fortschritt in Richtung einer echten CMU hat im Kontext der COVID-19-Krise und der notwendigen Umstellung auf eine digitale und nachhaltige Wirtschaft an Bedeutung gewonnen. All dies wird zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf von EU-Unternehmen und KMU führen, der nicht allein von Banken getragen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrem neuen CMU-Aktionsplan eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, mit denen echte Fortschritte bei der Vertiefung der CMU erzielt werden sollen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die wesentlichen Schlussfolgerungen finden Sie unten anbei.

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