Leitlinien zur aufsichtlichen Berichterstattung zum PEPP

Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2021, 16:31

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat Leitlinien zur aufsichtlichen Berichterstattung über das paneuropäische private Altersvorsorgeprodukt (PEPP) veröffentlicht, um die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung der Meldepflichten der PEPP-Verordnung sicherzustellen. Start Gültigkeit: ab dem 22. März 2022. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Leitlinien finden Sie unten anbei.

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