ESMA: Änderungen zur Überprüfung der Transparenzanforderungen im Rahmen von MiFIR

Veröffentlicht am Samstag, 02. April 2022, 19:26

ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat gezielte Änderungen an einigen ihrer technischen Regulierungsstandards (RTS 1 und RTS 2) vorgeschlagen, die die Transparenzanforderungen der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) für Eigenkapital und Nicht-Eigenkapital präzisieren. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

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