ESA-Bericht über freiwillige Offenlegung der wichtigsten nachteiliger Auswirkungen von Finanzanlagen

Veröffentlicht am Montag, 01. August 2022, 15:26

Der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – kurz ESA) hat den ersten Jahresbericht über den Umfang der freiwilligen Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung von Finanzinformationen () – Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.

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