ECON, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments veröffentlichte einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz von Marktdaten, die Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung eines konsolidierten Bandes, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Entgegennahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.