Veröffentlicht am Samstag, 19. November 2022, 14:06
Die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – kurz ESAs) haben aufgerufen, Nachweise zum Thema Greenwashing einzureichen. Interessenträger werden darin aufgerufen Merkmale, Treiber und Risiken im Zusammenhang mit Greenwashing und Beispiele für potenzielle Greenwashing-Praktiken zu sammeln und einzubringen. Die Frist für Antworten ist der 10. Januar 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Aufruf der ESAs finden Sie unten anbei.
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