Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben heute im Trilog eine vorläufige Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Regelungen zur Übertragung von Aufgaben, das Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Depotdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (kurz AIFMD) erzielt. Eine Analyse über die wichtigsten Punkte durch das Fecif-Rechtsbüro unten anbei.
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