Die Europäische Kommission hat soeben das 1. Omnibus-Paket zur Vereinfachung der Nachhaltigkeit und das 2. Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen vorgelegt hat. Das erste zielt darauf ab, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (CSDD) und die Verordnung zur Einführung eines Mechanismus für den Ausgleich der Kohlenstoffgrenzwerte (CBAM) zu ändern. Der zweite Vorschlag enthält Änderungen zur Vereinfachung und Optimierung der Nutzung verschiedener Investitionsprogramme, darunter InvestEU, EFSI und alte Finanzinstrumente. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Links zu Paketen finden Sie unten anbei.